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Bibliotheksordnung
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. |
Unser Angebot: Bücher, Audio-CDs, DVDs, Lernsoftware, Computerspiele,
Gesellschaftsspiele, Zeitschriften |
Benutzung der Bibliothek: |
(1) |
Sobald das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten und
der Schüler/Schülerinnen mit der Benutzerordnung vorliegt, dürfen Medien
ausgeliehen werden. |
(2) |
Bei jeder Ausleihe
und vor jeder Arbeit am Computer ist der Schüler-/Bibliotheksausweis vorzulegen.
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(3) |
Der Verlust des Ausweises soll sofort
im Sekretariat und in der Bibliothek gemeldet werden, damit
niemand anders zum Schaden des Ausweisinhabers ausleihen kann!
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(1) |
Die Ausleihe ist
kostenlos.
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(2) |
Bis zu drei Medien können gleichzeitig ausgeliehen werden. |
(3) |
Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher
(einschließlich Hörbücher) 4 Wochen, für alle anderen Medien 14
Tage. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen
werden. |
(4) |
Vorbestellung:
Bereits entliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald das vorgemerkte Medium
wieder verfügbar ist, erhält der Vorbesteller eine
Benachrichtigung. |
(5) |
Verlängerung: Die
Leihfrist kann vor Ablauf zweimal um jeweils 1 Woche verlängert
werden, sofern für das Medium nicht bereits eine Vorbestellung vorliegt.
Die Verlängerung kann - ebenso wie die Vorbestellung
- auch telefonisch oder per E-Mail vorgenommen
werden. |
(6) |
Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 1 Woche werden 10
Cent pro Medium und Woche erhoben. |
Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung: |
(1) |
Die Medien der Schulbibliothek sollen allen Angehörigen der
Schulgemeinschaft zugute kommen. Sie sind daher sorgfältig zu
behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch
Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung. |
(2) |
Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen nach Rücksprache
in angemessener Weise ersetzt werden. |
Verhalten in der Bibliothek:
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(1) |
Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten,
dass kein anderer Benutzer gestört wird.
Lärm und andere Störungen sind daher zu unterlassen. Im Übrigen
gilt die Schul- und Hausordnung. |
(2) |
Jacken und Taschen werden an den gekennzeichneten Plätzen gelassen. |
(3) |
Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen. |
(4) |
Benutzte Bücher
sollten möglichst nicht selbst ins Regal zurück gestellt werden, sondern
bleiben auf dem Tisch liegen. |
(5) |
In den Pausen sind Spiele in der Bibliothek grundsätzlich nicht
erlaubt. In den Freistunden oder nach Unterrichtsschluss entscheidet
das Aufsichtspersonal je nach der Situation: Wenn niemand gestört wird,
sind Spiele gerne möglich. |
(6) |
Schriftliche Hausaufgaben dürfen
in der Bibliothek in Freistunden oder nach Unterrichtsschluss angefertigt
werden, nicht aber in den Pausen. |
(7) |
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Insbesondere sind die Aufsicht Führenden berechtigt, bei zu hohem Andrang die
Zahl der Benutzer zu beschränken oder bei rücksichtslosem
Verhalten einzelnen Benutzern den Aufenthalt in der Bibliothek
zu verweigern. |
(8) |
Schüler/-innen,
die
gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen,
können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit ausgeschlossen
werden. |
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