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Bibliotheksordnung


Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Unser Angebot: Bücher, Audio-CDs, DVDs, Lernsoftware, Computerspiele, Gesellschaftsspiele, Zeitschriften

Benutzung der Bibliothek:

(1)

Sobald das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten und der Schüler/Schülerinnen mit der Benutzerordnung vorliegt, dürfen Medien ausgeliehen werden.

(2)

Bei jeder Ausleihe und vor jeder Arbeit am Computer ist der Schüler-/Bibliotheksausweis vorzulegen.

(3)

Der Verlust des Ausweises soll sofort im Sekretariat und in der Bibliothek gemeldet werden, damit niemand anders zum Schaden des Ausweisinhabers ausleihen kann!

Ausleihe:

(1)

Die Ausleihe ist kostenlos.
(2) Bis zu drei Medien können gleichzeitig ausgeliehen werden.
(3) Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher (einschließlich Hörbücher) 4 Wochen, für alle anderen Medien 14 Tage. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen werden.
(4) Vorbestellung: Bereits entliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald das vorgemerkte Medium wieder verfügbar ist, erhält der Vorbesteller eine Benachrichtigung.
(5) Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf zweimal um jeweils 1 Woche verlängert werden, sofern für das Medium nicht bereits eine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann - ebenso wie die Vorbestellung - auch telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden.
(6) Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 1 Woche werden 10 Cent pro Medium und Woche erhoben.

Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung:

(1) Die Medien der Schulbibliothek sollen allen Angehörigen der Schulgemeinschaft zugute kommen. Sie sind daher sorgfältig zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
(2) Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen nach Rücksprache in angemessener Weise ersetzt werden.
Verhalten in der Bibliothek:
(1) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Lärm und andere Störungen sind daher zu unterlassen. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.
(2) Jacken und Taschen werden an den gekennzeichneten Plätzen gelassen.
(3) Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
(4) Benutzte Bücher sollten möglichst nicht selbst ins Regal zurück gestellt werden, sondern bleiben auf dem Tisch liegen.
(5) In den Pausen sind Spiele in der Bibliothek grundsätzlich nicht erlaubt. In den Freistunden oder nach Unterrichtsschluss entscheidet das Aufsichtspersonal je nach der Situation: Wenn niemand gestört wird, sind Spiele gerne möglich.
(6) Schriftliche Hausaufgaben dürfen in der Bibliothek in Freistunden oder nach Unterrichtsschluss angefertigt werden, nicht aber in den Pausen.
(7) Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere sind die Aufsicht Führenden berechtigt, bei zu hohem Andrang die Zahl der Benutzer zu beschränken oder bei rücksichtslosem Verhalten einzelnen Benutzern den Aufenthalt in der Bibliothek zu verweigern.
(8) Schüler/-innen, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit ausgeschlossen werden.